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Die Erhaltung eines Baumes ist prinzipiell unser oberstes Ziel.

 

Durch geeignete Pflegemaßnahmen kann ein Baum oftmals noch lange Zeit an seinem Standort belassen werden, ohne dass er komplett entfernt werden muss.

 

Ist der Baum jedoch z.B. durch Schädlings- oder Pilzbefall in seiner Vitalität und Standsicherheit bereits massiv beeinträchtigt, ist eine Fällung manchmal unausweichlich. Eine vom Baum ausgehende offensichtliche Verkehrsgefährdung kann ein Grund für eine Fällung sein.

 

Wir kontrollieren und beurteilen einen Baum unter allen Aspekten und finden mit unseren Kunden eine gemeinsame Lösung sowohl unter ökologischen als auch ökonomischen Gesichtspunkten.

 

Dabei beachten wir die gesetzlichen Regelungen (Naturschutzgesetz), die technischen Regelwerke (ZTV-Baumpflege) und örtlich geltende Verordnungen (Baumschutzverordnung).

 

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